Trennung & Scheidung

Die Scheidung oder Trennung kann in Spanien im gegenseitigen Einvernehmen oder durch eine Klage bei den Gerichten der Stadt oder an der zuletzt eingetragenen Adresse des Paares erfolgen. Die Teilung kann einvernehmlich oder durch Klage nur eines Ehegatten erfolgen.

Für die Bearbeitung sind lediglich die Heiratsurkunde und gegebenenfalls die Geburtsurkunden der Kinder erforderlich. Sie müssen auch nachweisen, dass Sie in Spanien leben oder gelebt haben, bevor Sie sich getrennt haben.

Wenn es sich um eine einvernehmliche Scheidung handelt, sollten die Ehegatten eine Vergleichsvereinbarung unterzeichnen, in der sie vereinbaren, wer das Sorgerecht für die Kinder erhält, wer das Eigentum behält, ob es Unterhalt für die Kinder gibt, Entschädigungen und die Liquidation von das eheliche Güterrecht.

Abgesehen von dieser Vergleichsvereinbarung müssen Sie die Heiratsurkunde und gegebenenfalls die Geburtsurkunde der Kinder vorlegen. Ungefähr einen Monat nach Annahme des Scheidungsantrags durch den Richter fordert der Richter die Ehegatten auf, die vorgelegte Vergleichsvereinbarung zu ratifizieren, woraufhin die Entscheidung über die Scheidung unverzüglich gefällt wird.

Wenn der Ehegatte nicht in der Lage ist, eine Einigung zu erzielen, müssen wir eine Klage einreichen, in der er vorschlägt, wer das Sorgerecht für die Kinder erhält, wer das Eigentum behält, ob es Unterhalt für die Kinder gibt, Entschädigungen und Auflösung des Güterstandes.

Sobald die Klage angenommen und der anderen Partei zugestellt wurde, hat die andere Partei 20 Arbeitstage Zeit, um die Klage zu beantworten. Anschließend legt der Richter einen Termin für die Verhandlung fest, an dem beide Ehegatten anwesend sein müssen.

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