Grundsteuern

Ob Sie Ihre Immobilie vermieten oder nicht!

Jeder, der eine Immobilie in Spanien besitzt, ist gesetzlich verpflichtet, Folgendes zu tun:

Eine jährliche Steuererklärung, normalerweise Renta genannt,

(Modelo 100) ODER Eine gebietsfremde Steuererklärung (Modelo 210)

Wenn Sie Ihre spanische Immobilie regelmäßig vermieten, müssen Sie eine Steuererklärung einreichen und müssen möglicherweise Einkommenssteuer auf die erhaltene Leistung zahlen.

Nach spanischem Recht gelten Sie als nicht ansässig, sofern Sie nicht jedes Jahr eine Renta abschließen (normalerweise April / Mai für das vorangegangene Steuerjahr). Daher müssen Sie jedes Jahr eine nicht ansässige Steuererklärung einreichen. Diese ist in der Regel zu Beginn eines jeden Jahres im Verhältnis zum vorangegangenen Kalenderjahr zu zahlen.

Diese Steuer wird jedes Jahr an die Hacienda (die spanischen Steuerbehörden) gezahlt.

Die spanischen Behörden führen Aufzeichnungen über alle Immobilientransaktionen in Spanien. Sie sind befugt, Fälle zu untersuchen, in denen noch nie eine Erklärung abgegeben wurde. Unter solchen Umständen können die Behörden den Eigentümer kontaktieren und alle nicht gezahlten Steuern sowie eine erhebliche Geldstrafe verlangen.

Es ist auch gesetzlich vorgeschrieben, dass alle nicht ansässigen Eigentümer einen Steuervertreter in Spanien benennen.

Unser Steuervertretungsservice umfasst nicht nur die Erstellung und Einreichung Ihrer Steuererklärung bei den spanischen Steuerbehörden, sondern auch Beratung und Unterstützung in Bezug auf Ihren individuellen Steuerstatus in Spanien. Sie erhalten den besten Rat basierend auf Ihrer persönlichen Situation.

Unsere Experten geben Ihnen die Steuerinformationen, die Sie für Ihre spezifische Situation benötigen.